Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Fincke, Heinrich Arnold[1] |
Empfänger | Deputation der Universität |
Ort | Göttingen |
Datum | 20. Oktober 1767 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 264-270 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
[Scan 270]
praes. d. 20. Oct. 1767.
Ganz gehorsamste Anzeige nebst
Interpostion der remediorum[2] und bitte
von Seiten
Des bisherigen Curatoris des un=
mündigen Tobias Lowitz[3] Advocati
Heinrich Arnold Fincken.
[Scan 264]
Königl. Großbrittrl. zur
Churfürstl. Braunschwl. Lünebl.
Georg August Universitaets
Deputation, Hochverordnete Her=
ren Prorector[4]
Decani und übrige Professores
Magnifice
Hochwürdige und Wohlgebohrne
Hochgelahrte
HochzuEhrende Herren !
Weil ich überzeuget bin, daß Hochlöbl. iudicium viel zu
/37.[5]
[Scan 265]
gerecht liebend ist, als daß mir
nicht sollte verstatten seÿn,
mich auf alle mögliche erlaubte
Weise gegen alle so wohl
gegenwärtig als künftig wegen
dieser Curatel, mir etwa
aufgebürdet werden könnende
Verantwortung sicher zu stellen;
so habe Euro Magnificenz
Hochwürdigen, und Wohlgebl.
ganz gehorsamst anzeigen
sollen, daß ab Seiten meiner
in des von dem Herrn Professor
Lowitz in dessen am 17ten
d. M. eingereichten exhibito
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gethanen Erbieten wegen
Sicherheit des für den unmündigen
Tobias Lowitz per
transactionem festgesezten
Pflichttheils nicht consentiret,
sondern ausdrücklich wiedersprochen,
auch gegen das mir
am 19ten d.M. insinuirete[6]
Decretum mit Vorbehalt des
schuldigen Respects quaevis
remedia interponiret wird.
Damit mir auch sonsten ins künftige von Niemand, also auch nicht von den Anver=
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wandten meines Curanden
mütterlicher Seits vorgeworffen
werden möge, daß ich durch
Stillschweigen, das Anerbiethen
und ermeldte Decretum genehmiget
hätte; so werden HochDieselben
gütigst geruhen,
mich geneigtest zu dispensiren,[7]
daß ich indem auf den
21ten d.M. anberaumte
Termin nicht mit erscheinen
darf.
Übrigens weis ich mir wohl zu bescheiden, daß ohne mich vielleicht von Gerichts
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wegen die Ablegung des
verordneten Eÿdes vorgenommen
werden wird, und auch
nicht werdte nöthig haben,
eines von den eingewandten
remediis, wann ich ehesten
Tages per Decretum meiner
Pflichten entlaßen
seÿn werde, zu wählen, und
zu verfolgen. Auch
weilen ich das Ende der Curatel
meiner vorhin gethanen
Bitte gemäß mit Freuden erwarte;
so habe auch nicht verfehlen
sollen, hiebeÿ sub A meine
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curatel Rechnung[8] einzureichen.
Desuper decenter implorando[9]!
conc: HA Fincke
Fußnoten
- ↑ Nachdem sich Lowitz für zahlungsunfähig erklärt hatte, war seinem Sohn als Kurator der Advokat Heinrich Arnold Fincke zugewiesen worden.
- ↑ interposition der remdiorum: Einschub der Heilmittel, gemeint: Lösungsvorschläge.
- ↑ Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Lowitz.
- ↑ Von 02.07.1767-03.01.1768 war Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) Prorektor. Er war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
- ↑ Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.
- ↑ insinuiren: einhändigen.
- ↑ dispensiren: freisprechen.
- ↑ Diese Rechnung ist nicht überliefert.
- ↑ Desuper decenter implorando: Mit Bitte darüber gnädig zu befinden.