Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Wolters, Jakob Friedrich (?-1781)[1] |
Empfänger | Meyenberg, Georg Philipp (1732-1791)[2] |
Ort | Göttingen |
Datum | 24. Januar 1776 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: D-33-22, Bl. 6r-7v; E-38-2, Scan 298-304 (Kopie) |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Unsere PP
Es ist zu seiner Zeit geliefert, und vernommen, was von Euch in Gefolg Unsers Rescripti vom 8ten Nov. a. p. wegen Bevormundung des von Weÿl. Professore Lowitz nachgelaßenen Sohns[3] einberichtet worden.[4]
Wir laßen es nun zwar beÿ der Verfügung bewenden, nach welcher von dem dortigen Civil Gerichte der Stadt=Schreiber Werder[5], als Curator des abwesenden Lowitzschen Sohns in betref des demselben zu gefallenen Grosmütterlichen Erb=Antheils bereits bestellet ist, finden jedoch bedencklich zu genehmigen, daß Nahmens gedachten minoris absentis von der Väterlichen in hiesigen Landen befindlichen Verlassenschaft schlechterdings abstiniret werde, ob gleich allem Ansehen nach wegen des darauf haf-
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tenden Aeris alieni[6] wenig vortheilhaftes
vor demselben heraus kommen
dürfte. Ihr habet demnach vi
Commissionis specialis
1.) den Stadt Schreiber Werder in Unsern Namen auch zu Curatel=Verwaltung, in Ansehung der Lowitzschen väterlichen Verlassenschafft eÿdlich zu verpflichten, jedoch mit der Aufgabe, daß Er, nomine Curandi sich solcher Verlaßenschaft nicht anders als cum beneficio legis et Inventarii anzunehmen hätte.
2.) Alles was zu dem Nachlaß quaest; gerechnet werden kan, mithin auch die angeblich dort versetze Lowitsche Bücher, Instrumente und sontigen Effecten mit Vorbehalt des deren Inhabern daran zustehenden Unterpfands=Rechts,
[Bl. 7r]
legali modo zu inventarisiren und
hiernächst öffentlich an den meistbietenden
zu verkaufen, den davon
aufkommenden Geld Betracht
aber vors erste, und bis zu Unser
weiteren Verordnung wohlverwahrlich
beÿzubehalten.
3.) Sämtliche Creditores weÿl. Professoris Lowitz ad profitendum et liquidandum, cum termino trium mensium sub poena praeclusionis edictaliter zu citiren, diese edictal Citation so wohl in loco als in dreÿen benachbarten Territoriis durch öffentlichen Anschlag nicht weniger in den Intelligenz=Blättern bekanndt zu machen, und demnächst in Termino praefixo, Professiones et Liquidationes Creditorum ad Protocollum auf= und anzunehmen, auch darüber, dem befinden nach von den interessierten
[Bl. 7v]
Theilen rechtlicher Gebühr nach verfahren
zu laßen, mithin die Sache
zum Erkenntniß in puncto prioritatis
zu instruiren, und so dann
gesamte Acta zu Unser weiteren Verfügung
einzusenden. Wobeÿ sich
übrigens von selbsten verstehet, daß
der Lowitzsche Curator in vorkommenden
in die Curam ad lites schlagenden
Fällen sich des Beÿstandes
eines guten Rechtsgelahrten unter euer
Anweisung bedienen könne, und
müße, ohne daß die mit mehreren
Kosten verknüpfte Bestellung
eines besonderen Curatoris ad
lites erforderlich seÿ. Wir sind
Euch pp Hannover den 24. Jan: 1776
[...?] Justiz Canzley
verordnete Director und Räthe
F Wolters
Fußnoten
- ↑ Jakob Friedrich Wolters (?-1781) war von 1743 bis 1776 Hof- und Kanzleirat in der Justizkanzlei von Hannover.
- ↑ Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied
des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär.
- Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268
- ↑ Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Lowitz.
- ↑ Weder das Reskript noch die Antwort von Meyenberg sind überliefert.
- ↑ Beim Stadtschreiber Anton Friedrich Werder (1747-1810) fand am 26.03.1783 in seinem Haus in der Burgstraße eine Bücherversteigerung stattfand. Werder war später Kämmerer von Göttingen.
- ↑ Aeris alieni: Schulden.